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| Titelblatt der Broschüre "Der gehörlose Patient" |
Die 12seitige Broschüre "Der gehörlose Patient" richtet sich an Ärzte und medizinisches Fachpersonal.. Das Informationsmaterial vermittelt Hintergrundwissen zu der Situation von gehörlosen Menschen. Vor allem finden Ärzte und ihre Mitarbeiter dort konkrete Hinweise, wie in der Arztpraxis oder im Krankenhaus auf die Bedürfnisse gehörloser Patienten oder Angehöriger mit Hörbehinderung eingegangen werden kann. Einen Schwerpunkt bildet dabei auch der Umgang mit Gebärdensprachdolmetschern.
Unter anderem wird Ärzten geraten, dass in den Patientenakten vermerkt werden sollte, dass ein Patient gehörlos ist; das ist zum Beispiel wichtig, weil dann die Mitarbeiter der Praxis Bescheid wissen, dass dieser Patient nicht über Lautsprecher aus dem Wartezimmer ehoöt werden kann, sondern persönlich abgeholt werden muss.
Die Autorin des Gehörlosen Blogs "Mein Augenschmaus", Jule, die kürzlich mit dem "Twitter-Oscar" ausgezeichnet wurde, weist in ihrem Blog darauf hin, in Patientenakten wie überhaupt im Miteinander auf keine Fall als Vermerk "taubstumm" zu benutzen: Dieser Begriff, so Jule, ist veraltet und sachlich falsch.
jos
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Die Broschüre "der gehörlose Patient" und der Flyer "Tipps für gehörlose Patienten" können auf der Internetseite des Deutschen Gehörlosen Bundes e.V. bestellt oder direkt von dort im pdf-Format heruntergeladen werden.


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