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Belege sammeln in der Apotheke lohnt sich. Einfacher macht es die
Kundenkarte in der Stammapotheke.
Foto: ABDA
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Dieser Nachweis kann durch ein so genanntes Grünes Rezept erfolgen, das der Arzt als Empfehlung ausgestellt und der Apotheker als Quittung bedruckt hat. Ob und in welcher Höhe derartige Ausgaben für die Selbstmedikation anerkannt werden, prüft das Finanzamt von Fall zu Fall. Steuermindernd wirken krankheitsbedingte Kosten nur dann, wenn sie eine "zumutbare Belastung" übersteigen; sie in der eigenen Steuererklärung anzugeben, kann sich also je nach Einkommen und Familienstand lohnen.
Viele Apotheken unterstützen die Verbraucher beim nachträglichen Sammeln von Quittungen und Belegen: Wer als Patient in seiner Stammapotheke eine Kundenkarte besitzt, kann dort um eine Bescheinigung über alle Ausgaben für Medikamente im Jahr 2011 bitten, die seine Krankenkasse nicht erstattet hat und die er deshalb privat zahlen musste. Das entsprechende Service-Angebot sowie Inhalt und Form der Bescheinigungen variieren jedoch von Apotheke zu Apotheke.
Die Kundenkarte ist auch hilfreich, wenn es um die Zuzahlungsbefreiung geht: Sobald die Zuzahlungen (zum Beispiel bei Arzneimitteln, durch die Praxisgebühr oder Verordnungen von Krankengymnastik 2 Prozent des Einkommens übersteigt, müssen keine weiteren Zuzahlungen geleistet werden. Chronisch Kranke mit einer so genannten Chroniker Bescheinigung ihres Arztes erreichen die Zuzahlungsgrenze schon bei einem prozent ihres Einkommens.


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