Freitag, Januar 27, 2012

Verkehrsgerichtstag in Goslar empfiehlt::
Ärzte bei krankheitsbedingter Fahrunfähigkeit
ihrer Patienten von der Schweigepflicht entbinden

Wenn der Sekundenschlaf krankheitsbedingt sozusagen vorprogrammiert ist, könnte es Autofahrerm demnächst passieren, dass ihre Ärzte sie zur Vernunft zwingen - und die potentiell gefährlichen Autofahrer und damit auch andere Verkehrsteilnehmer vor lebensgefährlichen Unfällen bewahren. Der Verkehrsgerichtstag in Goslar hat heute empfohlen, dass Ärzte in solchen Fällen von der Schweigepflicht entbunden werden.

Die Mediziner sollen fahruntaugliche Patienten künftig bei der Polizei melden, wenn diese sich trotz schwerer Krankheit ans Steuer setzen wollen.

Drohe akute Gefahr, sollten Ärzte nicht mehr an die Schweigepflicht gebunden sein, heißt es in der Empfehlung der Experten an den Gesetzgeber. Wenn Patienten uneinsichtig seien, sollten Mediziner die Behörden informieren.

Ein Arbeitskreis des Verkehrsgerichtstages hatte sich ursprünglixh nur mit der Frage befasst, wie gefährlich es ist, wenn Herzkranke Auto fahren. Mit der Empfehlung an den Gesetzgeber gingen die Experten weit über das ursprüngliche Thema des Arbeitskreises hinaus.

Es seien allerdings noch wissenschaftliche Studien erforderlich, um zu klären, wie häufig Unfälle aufgrund krankheitsbedingter Einschränkungen überhaupt sind, hieß es in der abschließenden Empehlung des Verkehrsgerichtages.

Aus diesen Empfehlungen der Verkehrsrechtler, Versicherungsexperten und anderer Fachleute aus dem Bereich Verkehr werden seit nunmehr 50 Jahren erfahrungsgemäß meist Gesetze. Beispiele dafür sind die Herabsetzung der Promillegrenze von sagenhaften 1,5 Promille vor 50 Jahren auf derzeit 0,5 Promille oder die Einführung des Autoführerscheins ab 17 Jahren.

jos

KOMMENTAR:
Krankheit schützt vor Starrsinn nicht

Die Empfehlung der Experten des 50. Verkehrsgerichtstages in Goslar, Ärzte gesetzlich von ihrer Schweigepflicht zu entbinden, wenn ihre Patiente sich selbst und andere wegen ihrer Krankheit gefährden, dürfte wieder einmal auf heftigen und nörgelnden bis lauten Widerstand treffen - vor allem unter den Betroffenen.
Ich höre ihn schon: den Schrei: "Freie Fahrt für freie Bürger".
Tatsächlich brach vor ein paar Jahren ein Sturm der Entrüstung in einem Parkinsonforum los, als ich es wagte, die ach so "lustige" Geschichte einer humorbessenen Parkinsonkranken alles andere als lustig zu finden: Sie hatte quasi schenkelklopfend eine Nachtfahrt mit einem sekundenschlafenden Autofahrer geschildert, der mit mehr Glück als Verstand glimpflich endete - nach dem Motto: "Is' ja nix passiert".
Die ärztliche Schweigepflicht ist ein hohes Gut. Ohne wirklich triftigen Grund darf es keine Ausnahmen davon geben - sonst ist das Vertrauen in unsere wichtigsten Gesprächspartner in Sachen Krankheit hin.
Das dürfte auch den Experten beim 50. Verkehrsgerichtag bewusst gewesen sein. Die Empfehlung, krankheitsbedingt gefährliche Autofahrer mit gar nicht sanfter Gewalt und unter tatkräftiger Mitwirkung der Ärzte zum vernünftigen Verzicht auf die "freie Fahrt" zu zwingen, ist unpopulär - aber ohne Alternative.
Auf die Einsicht und den frewilligen Verzicht der davon betroffenen Kranken zu setzen, wäre naiv und unverantwortlich.
Gäbe es heute noch die "gute" alte 1,5- Promille-Grenze wie vor den einschneidend verschärfenden Empfehlungen der Goslarer Verkehrsrechtler, dann würden total legal eine Menge volltrunkener Fahrer Jagd auf unser Leben lassen. Freie Fahrt für besoffene Bürger? Nein danke.
Ich lege ehrlich gesagt ebenso wenig Wert darauf, vom geliebten und wahrscheinlich auf Hochglanz polierten Stahlblech eines sekundenschlafenden oder verwirrten auf freier Fahrt bestehenden Autonarren übermangelt zu werden.


Lieber Doc meines Vertrauens,
wenn ich sicherheitsmäßig schwächeln sollte, darfst du mich schon jetzt gern bei den Ordnungshütern verpetzen, wenn ich stur auf meiner nicht mehr vorhandenen Fahrtüchtigkeit bestehen sollte und die geliebte "Pappe" nicht freiwillig abgebe.

Versprochen.



Norbert Jos Maas



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